Logo
Startseite
Reiseziele
Urlaubsarten
Unsere Dienstleistungen
Info
enit
Zurück zur Startseite

Allgemeine Reisebedingungen (AGB)

SkyAlps Holidays GmbH · Bozen (Italien) · Stand: Mai 2026

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Pauschalreisen zwischen dem Kunden und der SkyAlps Holidays GmbH (nachfolgend "Veranstalter"). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 32 ff. des italienischen Codice del Turismo (D.Lgs. 23 maggio 2011, Nr. 79) sowie die zwingend anwendbaren Verbraucherschutzbestimmungen des Wohnsitzlandes des Kunden.

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Flugpauschalreisen (Flug + Hotel + Transfer) des Veranstalters SkyAlps Holidays GmbH mit Sitz in Bozen, Italien.

1.2 Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder über Online-Dienste erfolgen und gilt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht.

1.3 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung/Rechnung in Textform (Print oder PDF) beim Anmelder zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das dieser für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich oder durch Anzahlung erklärt.

1.4 Reisevermittler und Dritte sind nicht berechtigt, Bestätigungen im Namen des Veranstalters abzugeben oder Nebenabreden zu treffen.

1.5 Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein bzw. eine gleichwertige Bestätigung zum Schutz der Kundengelder gegen Insolvenz des Veranstalters.

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises – zzgl. etwaiger Versicherungsprämien – sofort fällig.

2.2 Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu leisten, sofern die Reise nicht mehr aus Gründen abgesagt werden kann, die der Kunde zu vertreten hat.

2.3 Bei Kurzfristbuchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort und in einer Summe fällig.

2.4 Befindet sich der Kunde mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet er trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung keine Zahlung, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Entschädigung gemäß Ziffer 5 zu verlangen.

2.5 Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können – sofern in der Reisebestätigung nicht abweichend geregelt – ausschließlich an den Veranstalter geleistet werden. Der Veranstalter behält sich vor, abhängig von Buchungsdatum oder Leistungsart die Annahme der Buchung von einer Zahlung per Kreditkarte abhängig zu machen.

3. Leistungen und Nebenabreden

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung (Katalog, Online-Portal, Angebot) sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Leistungsbeschreibungen Dritter (z. B. Hotels) sind für den Veranstalter nicht verbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurden.

3.2 Sondervereinbarungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in Textform durch den Veranstalter. Wünsche auf der Buchungsanmeldung sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich bestätigt werden.

3.3 Im Falle altersabhängiger Ermäßigungen ist der Tag des Reisebeginns maßgeblich. Kosten, die auf einer Falschauskunft des Kunden beruhen, gehen zu dessen Lasten.

3.4 In Vor- und Nachsaison können einzelne Hoteleinrichtungen oder Außenpools nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

4. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

4.1 Der Veranstalter behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn die Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten), die Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Hafen- und Flughafengebühren, Touristenabgaben) oder die für die Reise geltenden Wechselkurse erhöhen, und dies unmittelbare Auswirkungen auf den Reisepreis hat.

4.2 Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisebeginn mehr als vier Monate liegen, die preiserhöhenden Umstände bei Vertragsschluss noch nicht eingetreten und dem Veranstalter nicht vorhersehbar waren. Eine Preiserhöhung ab dem 21. Tag vor Reiseantritt ist unzulässig.

4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, sofern der Veranstalter eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anbieten kann. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend zu machen.

4.4 Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit die Änderung nicht erheblich ist. Über jede wesentliche Änderung wird der Kunde unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert. Bei einer erheblichen Änderung kann der Kunde unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Textform unter Angabe der Buchungsnummer zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird wie folgt pauschaliert berechnet:

Zeitpunkt des Rücktritts (vor Reiseantritt) – Stornosatz vom Reisepreis:

  • bis 31. Tag vor Reiseantritt – 20 %
  • ab dem 30. Tag vor Reiseantritt – 50 %
  • ab dem 24. Tag vor Reiseantritt – 60 %
  • ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag der Anreise – 95 %
  • Tag des Reiseantritts, Nichtantritt (No-Show) oder frühzeitiger Reiseabbruch – 100 %

5.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.4 Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der pauschalen Entschädigung eine konkret berechnete höhere Entschädigung zu fordern.

5.5 Im Falle unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophe, Epidemien o. Ä.) am Bestimmungsort kann der Kunde ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen vollständig erstattet.

5.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod wird ausdrücklich empfohlen.

6. Umbuchungen, Ersatzperson, Hinterlegung von Unterlagen

6.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchung nach Vertragsschluss besteht nicht. Soweit eine Umbuchung im Einzelfall möglich ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von 50,00 € pro Person zzgl. etwaiger Mehrkosten der Leistungsträger erhoben.

6.2 Bis zum Beginn der Reise kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der ursprüngliche Kunde als Gesamtschuldner. Bearbeitungsentgelt: 30,00 € pro Person.

6.3 Reicht der Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt für eine postalische Zustellung nicht aus, kann der Veranstalter eine Hinterlegung der Unterlagen am Flughafen veranlassen. Bearbeitungsentgelt: 15,00 € pro Vorgang.

6.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

7. Rücktritt durch den Veranstalter

7.1 Der Veranstalter kann bis 20 Tage vor Reiseantritt zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Reisepreis wird innerhalb von 14 Tagen erstattet.

7.2 Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen kann der Veranstalter vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen vollständig erstattet. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

7.3 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden, Mängelanzeige, Abhilfe

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben in der Reisebestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und etwaige Abweichungen umgehend zu melden.

8.2 Die Reiseunterlagen sind auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu prüfen. Liegen die Unterlagen bis 7 Tage vor Abreise nicht vor, ist der Veranstalter umgehend zu kontaktieren.

8.3 Der Kunde hat sich mindestens 2 Stunden vor planmäßigem Abflug am Flughafen einzufinden. Rückfluginformationen sind 24–48 Stunden vor der Rückreise bei der örtlichen Agentur einzuholen.

8.4 Der Kunde stellt sicher, dass er unter den bei Buchung angegebenen Kontaktdaten – insbesondere in den letzten 3 Tagen vor Reisebeginn – erreichbar ist.

8.5 Mängel sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder direkt dem Veranstalter anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft, Transferunternehmen) genügt in der Regel nicht.

8.6 Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mängelanzeige, können Minderungs- oder Schadensersatzansprüche entfallen.

8.7 Geht Gepäck verloren oder wird es beschädigt, ist eine Schadensanzeige (P.I.R.) unverzüglich vor Ort bei der ausführenden Fluggesellschaft zu erstatten.

8.8 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu tun, um einen Schaden gering zu halten.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

9.2 Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter für Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.

9.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen bei reinen Fremdleistungen (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen), die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Hinweise zur Haftung im internationalen Luftverkehr

10.1 Die Haftung der ausführenden Fluggesellschaften unterliegt dem Warschauer Abkommen, dem Montrealer Übereinkommen sowie den EU-Verordnungen (insbesondere VO (EG) Nr. 261/2004 und VO (EG) Nr. 889/2002).

10.2 Der Veranstalter informiert den Kunden vor Vertragsschluss über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft. Jede Änderung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

11. Reiseversicherungen

11.1 In den Reisepreisen ist, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, die Reiserücktrittskosten bereits enthalten. Zusätzlich empfohlen: Reisehaftpflicht-, Gepäck-, Auslandskranken- und Unfallversicherung.

11.2 Versicherungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Versicherungsschutz besteht frühestens mit vollständiger Zahlung der Prämie.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

12.1 Der Veranstalter informiert EU-Staatsangehörige vor Vertragsschluss über die allgemeinen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen des Bestimmungslandes.

12.2 Für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften und das Mitführen der notwendigen Reisedokumente ist der Kunde selbst verantwortlich.

13. Datenschutz und Abtretungsverbot

13.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäß DSGVO und italienischem Datenschutzrecht verarbeitet. Näheres unter www.skyalps-holidays.com/datenschutz.

13.2 Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseparteien im eigenen Namen sind ausgeschlossen.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich italienisches Recht Anwendung, unter Berücksichtigung der zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Wohnsitzlandes des Kunden.

14.2 Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen den Veranstalter ist Bozen, Italien.

14.3 Die EU-Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Veranstalter: SkyAlps Holidays GmbH · Bozen, Italien · Stand: Mai 2026

SkyAlps Holidays GmbH / srl

Kontakt

Kornplatz 3
39100 Bozen (BZ)
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 UhrSamstag: 09:00 – 12:00 Uhr
+49 89 710456500
booking@skyalps-holidays.com

NAVIGATION

Allgemein

  • Startseite
  • Alle Angebote
Skiurlaub
  • Südtirol
  • Alta Badia
  • Gröden
Städtereisen
  • London
  • Berlin
  • Kopenhagen
Urlaub in Südtirol
  • Gröden
  • Brixen und Umgebung
  • Bozen und Umgebung
Adults only
  • Südtirol
  • Griechenland
  • Kroatien
Strandurlaub
  • Sardinien
  • Kalabrien
  • Sizilien
Städtereise ab Bozen
  • Antwerpen
  • Hamburg
  • Hannover
Wellness
  • Südtirol
  • Brixen
  • Meran

Unsere Dienstleistungen

  • Unterkünfte
  • Flüge
  • Transfer & Mobilität
  • Persönliche Betreuung
Strandurlaub ab Bozen
  • Korfu
  • Preveza
  • Olbia
Familien
  • Südtirol
  • Griechenland
  • Kroatien

Info

  • Über uns
© 2026 SKYALPS HOLIDAYS GMBH / SRL
DatenschutzImpressumAGB
WEBDESIGN BYLividea Webdesign
Startseite
Reiseziele
Urlaubsarten
Unsere Dienstleistungen
Info
enit

NAVIGATION

Allgemein

  • Startseite
  • Alle Angebote
Familien
  • Südtirol
  • Kronplatz
  • Meran
Urlaub in Südtirol
  • Gröden
  • Brixen und Umgebung
  • Bozen und Umgebung
Strandurlaub
  • Sardinien
  • Apulien
Städtereise ab Bozen
  • Hamburg
Wellness
  • Südtirol
  • Brixen
  • Meran

Info

  • Über uns
Skiurlaub
  • Südtirol
  • Alta Badia
  • Gröden

Unsere Dienstleistungen

  • Unterkünfte
  • Flüge
  • Transfer & Mobilität
  • Persönliche Betreuung